Wir bekommen oft die Frage, ob die Nachrüstung von Xenon-Projektoren in Deutschland erlaubt ist. Das sagt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg:
Es ist unzulässig, an einem zugelassenen lichttechnischen Gerät Veränderungen vorzunehmen. Nach deutschem Recht führt jede Änderung zum Erlöschen der Zulassung des Gerätes bzw. bis zur Fahrzeugzulassung.
Halogenscheinwerfer Nein, es ist nicht erlaubt, Xenon-Projektoren nachzurüsten.
Ersatzteile, die einen wesentlichen Einfluss auf die elektrischen und optischen Eigenschaften des Scheinwerfers haben, dürfen nur vom Genehmigungsinhaber bzw. in seiner Verantwortung.
Xenon-Scheinwerfer Nein, es ist nicht erlaubt, verbrannte und alte Projektoren durch neue Projektoren zu ersetzen, die die Lichtleistung verbessern und die Sicherheit des Fahrzeugs erhöhen. Über strenge Regulierung Unserer Meinung nach ist dies ein gutes Beispiel für eine zu strenge Regulierung. Wir können verstehen, warum sie die Regeln aufstellen: um sicherzustellen, dass niemand andere Verkehrsteilnehmer blendet und unnötige Gefahren auf der Straße verursacht. Allerdings fällt das Ergebnis beim Kauf eines gebrauchten 3000€ BMW E46, mit stark ins Gewicht verbrannte ZKW Projektoren Beispielsweise ist die einzige legale Möglichkeit, Ihr gefährlich schlechtes Xenonlicht wiederherzustellen, der Kauf eines neuen Satzes Scheinwerfer, der bei einem Händler über 1500 € kostet. Wir glauben, dass dies unverschämt und unverhältnismäßig ist, deshalb bieten wir Kits zur Wiederherstellung Ihrer Scheinwerfer für einen Bruchteil der Kosten an. Wir möchten klarstellen, dass der Einbau dieser Kits in ein deutsches Auto offiziell nicht erlaubt ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Wir haben Hunderte von Xenon-Scheinwerfer-Reparatursätzen an deutsche Kunden verkauft. Wir können aus Erfahrung sagen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass Sie Probleme bekommen, wenn Ihr Auto ursprünglich Xenon-Scheinwerfer hat, da Sie eine perfekte Lichtleistung haben und es fast unmöglich ist zu erkennen, dass keine Originalteile eingebaut sind dein Scheinwerfer. Haben die Beamer ein E-Prüfzeichen oder ABE? Nein, sie haben kein E-Prüfzeichen oder ABE. Original Projektoren haben dies auch nicht. Denn der gesamte Scheinwerfer ist ein Teil mit einer Zulassung. Die Teile im Inneren des Scheinwerfers haben oder benötigen keine andere Zulassung. Selbst wenn sie ein E-Prüfzeichen oder eine ABE hätten, wäre dies noch nicht relevant, da das deutsche Gesetz keine Änderungen zulässt. 25 Watt Nachrüstung (D8)? Denn an Ihrem Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.